Im Nebenjob richtig versichert sein

Wie sind Personen, die hauptberuflich beispielsweise mit einem 70 Prozent Pensum angestellt sind, in einem allfälligen (selbstständigen) Nebenberuf unfallversichert? Wie sind in diesem Fall neben den Heilungskosten zum Beispiel die Invaliditätsrisiken versichert?

Wie sind Personen, die hauptberuflich beispielsweise mit einem 70 Prozent Pensum angestellt sind, in einem allfälligen (selbstständigen) Nebenberuf unfallversichert? Wie sind in diesem Fall neben den Heilungskosten zum Beispiel die Invaliditätsrisiken versichert?

Diese Frage wird mir sehr oft gestellt. In der hauptberuflichen Tätigkeit ist man durch die Versicherung gemäss Gesetz
über die Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers versichert. Die obligatorische Versicherung deckt sowohl die Behandlungs- und Heilungskosten als auch den Verdienstausfall sowie die Folgen von Invalidität und Tod.

Den Zusatzverdienst in Taggeldform versichern lassen

Auch die Unfälle in der Freizeit sind gedeckt, sofern man im Durchschnitt mindestens acht Stunden pro Woche im Hauptjob arbeitet. Durch diese Versicherung ist jedoch die Tätigkeit als selbstständig Erwerbender nicht voll gedeckt, da der dort erzielte Verdienst nicht in die Leistungsberechnung der hauptberuflichen Unfallversicherung einbezogen wird. Lediglich die Heilungskosten wären über die UVG-Versicherung im Haupterwerb vollumfänglich versichert. Der Verdienst jedoch nur im Rahmen des versicherten Gehalts im Hauptberuf. Für den Teil als selbstständig Erwerbender besteht die Möglichkeit, den Zusatzverdienst in Taggeldform zu versichern, ebenso weitere Invaliditäts- und/oder Todesfallkapitalien.

Wenn der Verdienst als selbstständig Erwerbender 74 100 Franken übersteigt, könnte man sich freiwillig der UVG-Versicherung unterstellen und so von diesem umfangreichen Versicherungsschutz profitieren. Allerdings müsste man dabei in Kauf nehmen, dass bei den Heilungskosten eine nicht vermeidbare Doppeldeckung bestehen würde. Also nicht unbedingt ideale Voraussetzungen.

Nicht gedeckten Lohnausfall und Renten könnte man grundsätzlich auch über massgeschneiderte Risiko-Lebensversicherungen abdecken. Ich empfehle jedoch, diese doch anspruchsvolle Konstellation mit dem Vertrauenspartner in Versicherungsfragen eingehend zu besprechen. Nur so hat man die Gewähr, dass bei der notwendigen Ermittlung der Bedürfnisse und bei der Koordination aller möglichen Leistungen alles sinnvoll und ohne Überschneidungen mit unnötigen Mehrkosten umgesetzt werden kann.

Mark Grüring, Leiter Niederlassung Zug, Graf & Partner Versicherungsbroker AG

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