Versicherung im Nebenerwerb

Sie arbeiten zu 80 Prozent als Angestellter. Daneben führen Sie ein eigenes kleines Geschäft. Wie sind Sie in Ihrem Nebenerwerb unfallversichert?

Sie arbeiten zu 80 Prozent als Angestellter. Daneben führen Sie ein eigenes kleines Geschäft. Wie sind Sie in Ihrem Nebenerwerb unfallversichert? Wie sind hier neben den Heilungskosten zum Beispiel die Invaliditätsrisiken versichert?

In der hauptberuflichen Tätigkeit sind Sie durch die Versicherung gemäss Gesetz über die Unfallversicherung (UVGO) des Arbeitgebers versichert. Die obligatorische Versicherung deckt sowohl die Behandlungs- und Heilungskosten, den Verdienstausfall sowie die Invalidität. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Auch die Unfälle in der Freizeit sind gedeckt, sofern Sie im Durchschnitt mindestens 8 Stunden pro Woche im Haupterwerb arbeiten, was bei diesem Beispiel zutreffen würde. Durch diese Versicherung ist jedoch Ihre Tätigkeit als Nebenerwerbstätiger nicht voll gedeckt, da der dort erzielte Verdienst nicht in die Leistungsberechnung der hauptberuflichen Unfallversicherung einbezogen wird. Lediglich die Heilungskosten wären über die UVG-Versicherung im Haupterwerb versichert.

Wenn Ihr Verdienst im selbständigen Nebenerwerb den Betrag von Fr. 74’100 übersteigt, könnten Sie sich freiwillig der UVG-Versicherung unterstellen und so von diesem sehr umfangreichen Versicherungsschutz profitieren.

Erreicht Ihr Verdienst diesen Betrag jedoch nicht, so sollten Sie den Abschluss einer individuellen Versicherung prüfen, welche im Nebenerwerb u.a. die Risiken einer Invalidität deckt und allenfalls auch Zusatzleistungen zur Krankenkasse-Grunddeckung erbringt, wie zum Beispiel die halbprivate oder private Spitalabteilung. Diese Deckung beinhaltet bei praktisch allen Krankenkassen auch den Unfallteil, selbst dann wenn Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung ausgeschlossen haben, wovon ich im vorliegenden Fall auch ausgehe.

Anders verhält es sich, wenn Sie Ihren Nebenerwerb als Angestellter in einer GmbH oder AG ausüben. Dort wären Sie auch obligatorisch (UVGO) gegen Unfälle versichert. Würde es in dieser Konstellation zu einem Unfall mit Lohnausfall kommen, wären Sie dank einer Regelung zwischen den UVG-Versicherern mit Ihrem vollen Gehalt (das UVG bezahlt 80% des Gehaltes nach 3 Tagen) versichert.

Mark Grüring, Leiter Niederlassung Zug, Graf & Partner Versicherungsbroker AG

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