Brände verhüten

Immer wieder kommt es vor, dass unsorgfältig gelagerte oder vermeintlich kalte Asche aus einem Grill oder Cheminée zu einem Brand geführt hat. Wie reagieren die Versicherungen auf solche Fälle?

Immer wieder kommt es vor, dass unsorgfältig gelagerte oder vermeintlich kalte Asche aus einem Grill oder Cheminée zu einem Brand geführt hat. Die Gefahr ist hinlänglich bekannt. Wie reagieren die Versicherungen auf solche Fälle und wie werden Personen strafrechtlich verfolgt, die elementarste Vorsichtsmassnahmen missachten?

Trotz grösster Präventionsanstrengungen der Feuerwehren und der Unfallverhütungsorganisationen nehmen einige Personen die Gefahren im Umgang mit Grill- und Cheminéerückständen nicht immer ernst. Sie leeren die vermeintlich abgekühlte Asche in Plastikeimer, Kehrichtsäcke, Kartonschachteln oder reinigen das Cheminée gar mit dem Staubsauger. Tatsache ist jedoch, dass Asche auch noch Tage nach dem eigentlichen Ausglühen im Cheminée oder im Grill brandgefährlich sein kann. Deshalb muss Asche beim Entsorgen immer in geschlossene Metallbehälter geleert werden und der verschlossene Behälter gehört auf eine nicht brennbare Unterlage.

Wer die Asche dennoch aus seinem Grill in einen Sack oder einen Plastikeimer leert, geht ein grosses Risiko ein, zudem kann eine derartige Handlung, falls es zu einem Schaden kommt, von einem Gericht als grobe Fahrlässigkeit (GF) taxiert werden. Es drohen ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst.

Da die Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen können, bleibt unter Umständen ein grosser Teil des Schadens am Verursacher „hängen“. Dass dies zu existentiellen Problemen führen kann, sei hier nur am Rande erwähnt.

Also, wer ein Feuer entfacht, ist dafür verantwortlich, dass keine Brandschäden entstehen. 
Ein richtiger Grilleur oder Cheminéefan kennt deshalb nicht nur den richtigen Umgang mit Holzkohle, Holz, Fleisch, Maiskolben und Gemüsespiesschen, sondern er weiss auch, wie gefährlich der Umgang mit Brandbeschleunigern, Brandpasten und mit der Asche ist.

Beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise und Warnungen: Vorsicht beim Grillieren und beim Cheminéefeuer – helft Brände verhüten!

Mark Grüring, Leiter Niederlassung Zug, Graf & Partner Versicherungsbroker AG

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