Sicherheit bei Treppen

Sie erstellen ein Vierfamilienhaus mit einer neuen gemeinsamen Aussentreppe in den Garten. Gibt es Vorschriften, die das Anbringen eines Handlaufes verlangen, um Unfälle zu vermeiden? Sind sie als Hauseigentümer gegen Haftpflichtansprüche Verunfallter versichert?

Sie erstellen ein Vierfamilienhaus mit einer neuen gemeinsamen Aussentreppe in den Garten. Gibt es Vorschriften, die das Anbringen eines Handlaufes verlangen, um Unfälle zu vermeiden? Sind sie als Hauseigentümer gegen Haftpflichtansprüche Verunfallter versichert?

Eine Aussentreppe, die zu einem Hauseingang führt, ist ein Werk im rechtlichen Sinne und so zu gestalten und zu unterhalten, dass sie gefahrlos benützt werden kann. Geländer, Brüstungen und Handläufe müssen als bauliche Massnahmen Personen vor Absturz und Sturz sichern.

Massgebend für die einwandfreie Erstellung einer Treppe sind in der Schweiz unter anderem die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA-Normen). Dabei spielt das so genannte Gefährdungsbild eine wichtige Rolle: handelt es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder gar um eine Schule oder ein Heim? Ist die Treppe als Fluchtweg vorgesehen?

Die SIA-Normen schreiben vor, dass Treppen mit mehr als fünf Tritten bei normalem Gebrauch in der Regel mit einem Handlauf zu versehen sind. Gehören Behinderte oder gebrechliche Personen zum normalen Benutzerkreis oder handelt es sich um eine Fluchttreppe, so sind bereits ab zwei Tritten beidseitige Handläufe vorzusehen.

Allgemein ist bei einem Mehrfamilienhaus darauf abzustellen, dass die Treppe von alten Leuten, Kindern oder von Leuten mit Lasten selbst bei winterlichen Verhältnissen ohne Sturzgefahr benützt werden kann. Es ist sehr zu empfehlen, einen Fachmann mit der Montage solider Handläufe zu beauftragen, die alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllen.

Weitergehende und hilfreiche Informationen bietet die Fachbroschüre «Geländer und Brüstungen» der Beratungsstelle für Unfallverhütung (www.bfu.ch).

Passiert trotz aller Massnahmen ein Unfall im Zusammenhang mit der Benutzung der Treppe, so hilft die Gebäude-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer prüft in einem Schadenfall den Sachverhalt und übernimmt allfällige berechtigte Forderungen des Verunfallten. Andererseits vertritt Sie die Versicherung gegenüber dem Verunfallten und wehrt zu hohe oder ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Wir empfehlen Ihnen, die Haftpflichtfragen im Zusammenhang mit der Aussentreppe rechtzeitig zu klären.

Mark Grüring, Leiter Niederlassung Zug, Graf & Partner Versicherungsbroker AG

 

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