Unfall oder Krankheit

Die Unfallversicherer kennen eine genaue Definition für die Bestimmung ob ein versichertes Ereignis einem Unfall oder einer Krankheit zugeordnet werden muss.

Die Unfallversicherer kennen eine genaue Definition für die Bestimmung ob ein versichertes Ereignis einem Unfall oder einer Krankheit zugeordnet werden muss.

Der gängige Unfallbegriff umfasst 5 Stichworte: Ereignis, Gesundheitsschädigung, unfreiwillig, von aussen, plötzlich.

Alle Unfallversicherer inkl. der SUVA und den Krankenkassen prüfen ihre Leistungspflicht aufgrund dieser Definition. Eine klare Sache, müsste man meinen: Doch weit gefehlt! Ich erwähne nur 2 Stichworte: Meniskusschaden oder Rückenprobleme. Diese zwei Fälle geben oft zu Diskussionen Anlass.

Eine Meniskusverletzung infolge eines Misstrittes wird nicht zwingend als Unfall taxiert, kann es doch sein, dass der Unfallversicherer aufgrund der Vorgeschichte des Versicherten geltend macht, es handle beim vermeintlichen Unfall um kein eigentliches Unfallereignis sondern lediglich um die Verschlechterung eines bestehenden, krankhaften Vorzustandes. Voilà! Und nun, wieso ist das wichtig?

Als Arbeitnehmer ist man bekanntlich obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die meisten Firmen haben auch eine Versicherung, die die Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit abdecken. Um beim Knieschaden zu bleiben. Angenommen, der UVG-Versicherer anerkenne das Unfallereignis nicht. Die Konsequenz wäre, dass sie das Ereignis ihrer Krankenkasse melden müssten. Vielleicht haben sie aber eine Franchise von Fr. 1500.-? Dann bezahlen sie einen Teil der Aufwendungen selber.

Es könnte auch sein, dass die Verletzung eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. Wer bezahlt dann den Lohnausfall? Der UVG-Versicherer oder der Krankentaggeldversicherer? Auch diese Frage kann sehr wichtig sein.

Gemäss UVG wird 80% des Lohnes ab dem 3. Tag bezahlt, beim Krankentaggeldversicherer besteht vielleicht eine Wartefrist von 30 oder 60 Tagen. Für sie als Arbeitnehmer nicht so wichtig. Für sie als Arbeitgeber aber umso wichtiger, ob es sich um einen Unfall handelt oder nicht.

Solche Fragen und Unstimmigkeiten wird es leider immer wieder geben. Wenn sie als Firmeninhaber jedoch versuchen, sofern möglich das UVG und das Krankentaggeld beim selben Versicherer zu platzieren, bleiben ihnen ein Teil der Probleme erspart.

Mark Grüring, Leiter Niederlassung Zug, Graf & Partner Versicherungsbroker AG

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