INSURANCE DISTRIBUTION DIRECTIVE

KUNDENINFORMATION

Insurance Distribution Directive

KUNDENINFORMATIONEN

Mit der Insurance Distribution Directive (IDD) werden Anforderungen an die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung in Liechtenstein festgelegt. Diese gelten für Versicherungsvermittler (Agenten, Makler) und für Versicherungsunternehmen, soweit diese im direkten Versicherungsvertrieb tätig sind.

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Folgendes wird mit der IDD geregelt:

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  1. Es soll ein verbesserter Kundenschutz sichergestellt werden, durch Informationspflichten, welche die Vertreiber, also auch die Versicherungsunternehmen, gegenüber Kunden zu treffen haben. Sowie erhöhte Anforderungen betreffend Fachkenntnisse und Beratung wie auch das Wohlverhalten beim Vertrieb.

  2. Zusätzliche Anforderungen für den Vertrieb werden im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten gestellt. Hier kommen den Vertreibern erweiterte Informationspflichten sowie spezielle Pflichten hinsichtlich der Beurteilung der Eignung und Zweckmässigkeit von Versicherungsanlageprodukten zu. Besondere Dokumentationspflichten sowie Produktgenehmigungsverfahren sollen zur verbesserten Qualität bei Vertrieb und Beratung beitragen.

  3. Eine aussergerichtliche Schlichtungsstelle soll bei Streitigkeiten zwischen involvierten Parteien vermitteln und eine Einigung herbeiführen.
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